Dies sind die AGB der Energy Fitness Studio GmbH und Ihrer Standorte: Amstetten Westside City, Figurstudio MeinKörper, Amstetten Centro, Blindenmarkt, Seitenstetten und Haag.
Die externen Partner haben Ihr eigenes Impressum auf der jeweiligen Webseite und ebenfalls eigene AGB.
Datenschutzbestimmungen
1. Rechtsgrundlage Vertragserfüllung: Die von Ihnen bereitgestellten Daten sind zur Vertrags
erfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten
können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Sie haben uns die Daten freiwillig zur
Verfügung gestellt, und wir verarbeiten diese Daten auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
2. Speicherdauer/Löschungsfrist: Wir speichern Ihre Daten mind. lt. gesetzlicher Aufbewahrungs
pflicht nach § 132 Abs. 1 BAO bzw. längstens bis auf Widerruf.
3. Auftrags-Verarbeiter: Für die Daten-Verarbeitung ziehen wir Auftrags-Verarbeiter heran. Wir
geben Ihre Daten an folgende Empfänger bzw. Empfängerkreise weiter: IT-Software, Bank
institut, Steuerbüro, ggf. Inkassounternehmen oder/und Rechtsanwalt.
4. Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten: Energy Fitness Studio GmbH/Waidhofner
Straße 34/3300 Amstetten oder an Ihrem ausgewählten Standort (www.energyfitness.at).
5. Rechtsbehelfsbelehrung: Sie haben das Recht auf (transparente) Information, Auskunft, Be
richtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. Wenn Sie glauben,
dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutz
rechtlichen Ansprüche in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichts
behörde beschweren, in Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen
1. Das Mitglied bestätigt, dass es sportgesund ist. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Besuch der
Räumlichkeiten des Betreibers einen Arzt aufzusuchen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Alle Standorte des Betreibers sind geschäftlich getrennt. Angebote eines Studios können nicht
unentgeltlich in anderen Studios genutzt werden. Das Mitglied ist nur berechtigt die Leistun
gen im vereinbarten Studio/in den vereinbaren Studios zu nutzen.
3. Die Mitgliedschaft (unterzeichnet vom Mitglied, bei minderjährigen Mitgliedern zusätzlich
unterzeichnet vom Erziehungsberechtigten und unterzeichnet von einem befugten Mitarbeiter
des Betreibers) berechtigt zur Benützung der Clubeinrichtung im jeweiligen Studio innerhalb
der Betreuungszeiten. Sie ist nicht übertragbar. Der Betreiber behält sich die Änderung der
Öffnungszeiten, Leistungsangebote sowie der Clubeinrichtungen vor. Bei vorübergehender
Schließung der Clubräumlichkeiten oder Teilen davon aufgrund höherer Gewalt (insbesondere
Pandemien und damit verbundene behördliche Schließungen), Reparatur- und Verbesse
rungsarbeiten oder sonstigen Gründen besteht bis zu einem Zeitraum von vier Wochen kein
Anspruch auf Bereitstellung ersatzweiser Trainingsmöglichkeiten, Rückerstattung, Anrechnung
oder vorzeitige Vertragsauflösung. Bei längerem Ausfall wird zum Teil ein Online Ersatz
programm erstellt und angeboten, welches im Mitglieder-Onlinebereich auf der Website
zur Verfügung gestellt wird. Ein beantragter Zugang entspricht der Dauer einer laufenden
Mitgliedschaft. Die Mitgliedsgebühr berechtigt Mitglieder auch zur Nutzung des Onlinebe
reiches. 25 % der entrichteten Mitgliedsgebühr während eines längeren Ausfalles entfallen
auf diesen Onlinedienste. Die Berechtigung zur Benützung der Clubeinrichtung im jeweiligen
Studio innerhalb der Betreuungszeiten besteht zudem nur, wenn die Mitgliedsgebühr pünktlich
und vollständig entrichtet wird. Im Fall der Säumigkeit der Zahlung der Mitgliedsgebühr steht
es dem Betreiber frei einem Mitglied bis zur vollständigen Entrichtung des Rückstandes die
Nutzung der Clubeinrichtung bzw. das Betreten des Studios zu untersagen.
4. Die Clubeinrichtungen können vom Mitglied zu den Betreuungszeiten in der Regel ohne zu
sätzliches Entgelt genutzt werden. Für Einrichtungen und Kurse, für die ein zusätzliches Entgelt
zu entrichten ist, wird die entsprechende Information in den Räumlichkeiten ausgehängt oder
auf Anfrage von der Rezeptionskraft oder von einem/r MitarbeiterIn des Betreibers bekannt
gegeben.
5. Der Betreiber behält sich vor, die Clubeinrichtungen für drei Urlaubswochen pro Kalenderjahr,
an Samstagen und Sonntagen, zu den gesetzlichen Feiertagen, am 24. 12., am 31. 12. sowie
zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen zu halten. Es erfolgt in diesen Fällen keine
Rückzahlung, da diese Zeiträume in der Preiskalkulation berücksichtigt wurden.
6. Änderung wie u. a. des Namens, der Adresse, der Telefonnummer oder der Bankverbindung
sind dem Betreiber unverzüglich bekanntzugeben. Durch Unterlassung entstehende Mehr
kosten gehen zulasten des Mitgliedes.
7. Das Mitglied erklärt, die jeweilige in den Räumlichkeiten von dem Betreiber angeschlagene
Hausordnung/Studioordnung einzuhalten sowie Anweisungen des Personals Folge zu leisten,
widrigenfalls darf der Betreiber ohne Einhaltung einer Frist und ohne Ersatz allfällig geleisteter
Beiträge den Vertrag außerordentlich kündigen.
8. Der Mitgliedsausweis ist bei jedem Besuch vorzuweisen bzw. beim Kartenleser zu verwenden.
9. Der Betreiber haftet dem Mitglied für allfällige Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig
keit.
10. Für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die vom Mitglied mitgebracht werden, wie ins
besondere Schmuck, Wertgegenstände, Geld und Kleidung übernimmt der Betreiber keinerlei
Haftung.
11. Das Mitglied stimmt der automationsunterstützten Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe
seiner Daten zu Buchhaltungs- und Inkassozwecken zu und erklärt sein Einverständnis zur
Überlieferung von Mitteilungen via E-Mail, SMS, Post, per Telefon, sofern eine Vertragserfül
lung nicht reibungslos möglich ist.
12. Abbuchungen können mangels besonderer Vereinbarung einmal pro Monat bzw. alle 2 Wo
chen vorgenommen werden. Bei unberechtigtem Widerruf der Ermächtigung zur Durchführung
von Abbuchungen vom Bankkonto des Mitglieds wird ein Bearbeitungsentgelt von EURO 49,–
fällig, zzgl. zu den fälligen Bankspesen.
13. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag laut Preisliste ist ein um 20 % ermäßigter Bonuspreis, der
nur den pünktlichen Zahlern vorbehalten ist. Kommt das Mitglied mit 2 Mitgliedsbeiträgen in
Verzug wird der gewährte Bonus für fällige und künftige Zahlungen gestrichen. Der Betreiber
kann den normalen Mitgliedsbeitrag und die sofortige Entrichtung der gesamten bis zum
nächsten Kündigungstermin noch offenen Betrag fordern, wenn der Betreiber das Mitglied
unter Hinweis auf diese Fälligstellung sowie Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolg
los gemahnt hat. Einlangende Beiträge werden jeweils auf den im Zahlungszeitpunkt älteren
fälligen Mitgliedsbeitrag angerechnet. Ab der ersten Mahnung werden Mahnkosten verrech
net. Jegliche vorprozessuale Kosten, wie insbesondere die eines im Verzugsfall eingeschalteten
Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, hat das Mitglied zu tragen.
14. Erziehungsberechtigte Unterzeichner der unbefristeten Mitgliedsvereinbarung eines minder
jährigen Mitglieds und mit dem Mitglied nicht idente unterzeichnete Kontoinhaber (Zahler)
treten als Solidarschuldner ein.
15. Die unbefristete Mitgliedsvereinbarung kann unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündi
gungsfrist erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit (Zeit ab Beginn der Vereinbarungslaufzeit,
während der das Mitglied auf das Recht zur Kündigung verzichtet) gekündigt werden. In der
Fortlaufzeit (an die Mindestlaufzeit anschließende Laufzeit) kann die Mitgliedsvereinbarung
unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zu jedem 31. 3., 30. 6., 30. 9. oder
31. 12. gekündigt werden. Weichen der Vertragsbeginn und der Beginn der beitragspflichtigen
Mitgliedschaft (Zahlungsbeginn) voneinander ab, bestimmen sich die vorstehend genannten
Kündigungsfristen und -termine nach dem Datum des vereinbarten Zahlungsbeginns. Die
Kündigung hat schriftlich mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Unterschrift des Mitglieds
zu erfolgen. Eine Kündigung per eingeschriebenen Brief oder eingescannter Brief per E-Mail ist
ausreichend. Ein Fax oder eine E-Mail ist nicht ausreichend.
16. Außerordentliche Kündigung:
• Bei Abschluss einer Mitgliedschaft mit einer längeren Laufzeit als 12 Monate kann unter
folgenden Voraussetzungen die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden: Die Kündigungsfrist
laut AGBs Abs. 15 muss eingehalten werden und der Differenzbetrag auf den gewährten Preis
nachlass ist für diesen Zeitraum aufzuzahlen.
• Bei Umzug, unter Vorlage des Meldezettel, sofern der neue Wohnort mehr als 20 km vom
nächstgelegenen Standort entfernt ist, unter Einhaltung der Kündigungsfrist lt. AGBs. Abs. 15
17. Mitglieder, die den Grundwehrdienst zu absolvieren haben oder Lehrlinge, die eine Berufsschu
le auswärtig (Internat) besuchen, können auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden
Bescheinigung die Mitgliedsvereinbarung für die Dauer des Grundwehrdienstes bzw. Dauer
der Internatszeit stilllegen lassen. Während der Stilllegungszeit ist eine Kündigung nicht
möglich. Die Stilllegungszeit wird nicht der Mindestlaufzeit angerechnet. Bei Schwangerschaft
und während des Mutterschutzes gelten die Stilllegungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass
die Stilllegungszeit sich unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung maximal bis zum
vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes erstreckt. Im Zeitraum der Stilllegungszeit entrichtet
das Mitglied 10 % vom Mitgliedsbeitrag pro Monat/pro Wochen/pro Abbucher als Evidenz
haltungsgebühr. Weitere außerordentliche Gründe zur Stilllegung bleiben einer gesonderten
schriftlichen Vereinbarung zwischen Mitglied und dem Betreiber vorbehalten.
18. Mitglieder, die länger als vier Wochen krank sind, können sich hinsichtlich des Mitgliedsbeitra
ges auf Verlangen und nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung (z. B.: Arztbestätigung)
die Zeit der Verhinderung nach deren Ende in die dem nächsten Kündigungstermin folgende
Fortlaufzeit einrechnen lassen. Für die Dauer der begründeten Trainingsunfähigkeit gilt der
Vertrag als stillgelegt, wobei aus diesem Grund eine längere als 3-monatige oder kürzere als
4-wöchige Silllegung nicht möglich ist. Die Mitgliedschaft gilt dadurch nicht automatisch als
beendet. In der Zeit der Stilllegung ist eine Evidenzgebühr in Höhe von 10 % vom Mitgliedsbei
trag pro Monat/pro Woche/pro Abbucher zu entrichten.
19. Besonderes Rücktrittsrecht gem. §3 Konsumentenschutzgesetz: Hat das Mitglied seine Ver
tragserklärung nicht in die von dem Betreiber für seine geschäftliche Zwecke dauernd genütz
ten Räume abgegeben, so kann das Mitglied unter den Voraussetzungen des §3 KschG binnen
14 Tage nach Zustandekommen des Vertrages mittels schriftlicher Erklärung zurücktreten. Es
gilt das Datum des Poststempels.
20. Benutzerbedingungen und Hausordnung:
• Der Betreiber ist jederzeit berechtigt die Zutrittsberechtigung zu stornieren. Die Karte ist dann
umgehend an den Betreiber abzugeben.
• Die freigeschaltete Chip-, Magnetkarte des Betreibers ermöglicht zum Eintritt in die Räume
der Anlage des Betreibers nur zum Zwecke des Trainings. Die Einrichtung ist pfleglich zu be
handeln. Das Betreten von extra Räumlichkeiten ist nur gestattet, wenn das Trainingspersonal
anwesend ist. Das Betreten von Personalräumen und der Bereich hinter der Theke/Bar sind
nicht gestattet.
• Die freigeschaltete Chip-/Magnetkarte darf nur von der auf der Chip-/Magnetkarte angeführ
ten Person (Mitglied) persönlich verwendet werden. Eine Aushändigung an andere Personen
ist nicht zulässig und wird mit € 180,– geahndet.
• Mitnehmen weiterer Personen ohne Eintrittsberechtigung ist nicht erlaubt. Der Eintritt unbe
rechtigter Personen durch das Mitglied, sowie das Betreten nichtberechtigter Bereiche werden
weiter verfolgt werden und hat sich dem Betreiber ergebende Nachteile (auch von 3. Person
verursachte Nachteile) zurechnen zu lassen. Es wird in jedem Fall mit € 180,– Missbrauchs
gebühr geahndet, dieser Betrag wird direkt vom Konto abgebucht oder muss sofort in Bar bei
der Rezeption/bei der Theke/im Trainerbüro beglichen werden
• Es gilt immer die letzte veröffentlichte Fassung der Benutzerbedingungen und der Haus
ordnung
• Für Verletzungen wird nicht gehaftet.
• Die Geräte und das Solarium sind nach der Benutzung mit den dafür vorgesehenen Reini
gungsmitteln zu reinigen. Die Räume sind in sauberem Zustand zu verlassen.
• Für Nachteile von unsachgemäßer Benutzung der Trainings- & sonstigen Einrichtungsgegen
stände haftet der Verursacher zum Beispiel im Falle der dadurch verursachten Schäden an
Personal oder Material.
• Das Rauchen in den Räumen des Betreibers ist verboten.
• Für vergessene oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
• Im Übrigen gilt zusätzlich die ausgehändigte Hausordnung, der sich das Mitglied unterwirft.
21. Aus wichtigen Gründen, die in der Person des Mitgliedes gelegen sind, wie insbesondere bei
groben Verstößen gegen die Hausordnung, Studioordnung, Belästigung Anderer, Benützung
der Clubräumlichkeiten in durch Alkohol oder Suchtmittel beeinträchtigtem Zustand, Missach
tung von Anweisungen des Personals oder im Insolvenzverfahren (bzw. Privatkonkurs), kann
der Betreiber über das Mitglied ein vorübergehendes sowie dauerhaftes Hausverbot verhän
gen, und/oder jederzeit unter Weitergeltung der Verpflichtung des Mitgliedes zur Zahlung der
bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig werdenden Beiträge mit sofortiger Wirkung
von der Mitgliedsvereinbarung zurücktreten.
22. Sicherheitsmaßnahmen des Betreibers:
• Jede Türöffnung wird mit der Kartennummer des Mitglieds, mit Datum und Uhrzeit regist
riert.
• Eine oder mehr Kameras im Studio nehmen jeden Eintritt und die Benutzung des Steuer
gerätes sowie den Trainingsraum auf. Eine Live-Beobachtung des Eingangsbereiches und des
Trainingsraumes ist von berechtigtem Sicherheitspersonal oder durch Mitarbeiter des Betrei
bers jederzeit möglich. Die Aufnahmen werden lt. DSGVO nach 72 h gelöscht, ausgenommen
Videos die auf Grund rechtswidriger Vorkommnisse zur Beweisaufnahme benötigt werden.
23. Die vereinbarten Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf der Basis des Ver
braucherpreisindex 2024 oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Indexes bzw. auf
Grund anderer kostenrelevanter Parameter. Im Fall der Preisanpassung gilt der neu errechnete
Wert, als neue Bezugsgröße für zukünftige Änderungen. Die Nichtausübung des Rechtes auf
Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der
Entgelte berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
24. Der Betreiber kann die AGBs innerhalb der gesetzlichen Schranken jederzeit durch Aushang
oder persönliche Benachrichtigung abändern. Es gilt immer die letzte veröffentliche Fassung.
25. Sollten einzelne Bestimmungen der AGBs oder Teile von einzelnen Bestimmungen aus welchen
Gründen auch immer unwirksam oder ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt und weiterhin anwendbar und wirksam